DER ENERGIEAUSWEIS

 

Der Energieausweis ist der Typenschein des Gebäudes, vergleichbar mit dem Typenschein ihres PKW. Die wichtigsten Kenndaten sind darin enthalten: der Heizenergieverbrauch bezogen auf ein Jahr, Informationen über das Heizsystem, die Wärmeabgabe- und Verteilung.

Die Energiekennzahl HWB (=spezifische Heizwärmebedarf) gibt die Höhe des Energieverbrauches bezogen auf die Brutto-Fläche des Hauses aus. Daran erkennbar ist somit ob ein Gebäude „viel“ oder „wenig“ Energie zur Beheizung verbraucht.

Ergänzend wird neuerdings zur Energiekennzahl auch der „Gesamt-Energie-Effizienz-Faktor“ (kurz fGEE) angeführt. Dieser Faktor drückt die Relation des Endenergiebedarfes (= Energie fürs Heizen, verglichen mit einem Referenzgebäude aus dem Jahre 2007.

Der Gesetzgeber verpflichtet jeden Verkäufer/Vermieter einen solchen Energieausweis vor der Vermarktung seiner Immobilie vorweisen zu können und stellt die Unterlassung unter Strafe. (siehe Energieausweis-Vorlagegesetz 2012 unter Punkt Strafbestimmungen)

Auch der Immobilienmakler darf ohne Energieausweis die Immobilien seiner Kunden nicht anbieten ohne das er eine Strafe riskiert......

Finden Sie hier die gesamte Rechtsvorschritft für das Energie-Vorlagegesetz 2012 » in der Fassung vom 01.12.2012

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