WAS SIND EIGENTLICH MEINE PFLICHTEN ALS MIETER GENAU?

 

Wenn ich eine Wohnung anmiete, entstehen aus dem Vertragsverhältnis auch Pflichten, denen ich als Mieter nachkommen muss. Welche das sind, haben wir für Sie in den folgenden FAQs zusammengefasst.

MUSS ICH FÜR EINE REPARATUR DER WOHNUNSGSEIGENEN HEIZUNG ODER DES BOILERS AUFKOMMEN?

Bis 2015 war die Bezahlung von Reparaturarbeiten an Thermen ein strittiges Thema, jetzt schafft eine gerichtliche Entscheidung Klarheit. Die Kosten für Schäden an mitvermieteten Thermen sind vom Vermieter zu tragen, ebenso wie die Neuanschaffungskosten.

MUSS ICH DIE WOHNUNGSEIGENE THERME WARTEN LASSEN?

Ja – für die regelmäßige Wartung ist der Mieter verantwortlich ebenso wir für die Wartung und Instandhaltung von Sanitäranalagen sowie von Gas-, Wasser- und Elektroleitungen innerhalb der Wohnung.

MUSS ICH DEM VERMIETER ZUGANG ZUR WOHNUNG GEWÄHREN?

Dem Vermieter muss Zugang zur Wohnung gewährt werden, allerdings nur nach vorheriger Vereinbarung mit dem Mieter und wenn es einen Grund dafür gibt.

WANN MUSS ICH DIE MIETE SPÄTESTENS ZAHLEN?

Deine wichtigste Pflicht aus dem Mietvertrag ist natürlich die, die vereinbarte Miete regelmäßig und in voller Höhe zu bezahlen. Spätestens am 5. eines jeden Kalendermonats müssen Sie die Überweisung machen! Die meisten Vermieter verlangen, dass einen Dauerauftrag einrichtet wird. 

MUSS ICH KAPUTT GEGANGENE KÜCHENGERÄTE ERSETZEN?

Ja, auch wenn die Küche vom Vermieter zur Verfügung gestellt wird, muss der Mieter für gleichwertigen Ersatz sorgen, falls mal was kaputt wird. Dieser Punkt sollte am besten im Mietvertrag klar geregelt werden. 

WER KOMMT FÜR EINEN WASSERSCHADEN IN DEN MAUER AUF?

Die Erhaltungspflicht des Vermieters bezieht sich auf allgemeine Teile des Hauses, dazu gehören außer dem Dach, der Fassade, dem Stiegenhaus auch alle Leitungen. Wenn also der Schaden in der Mauer auftritt, gehört das zu den allgemeinen Teilen des Hauses. Entsteht der Schaden zB durch eine übergelaufene Waschmaschine, dann ist der Mieter, der den Schaden verursacht hat verantwortlich.

MUSS MIR DER VIERMIETER ERLAUBEN EIN HAUSTIER ZU HALTEN?

Es obliegt dem Vermieter, ob er Haustiere zulässt. Das sollte im Mietvertrag klar geregelt sein, dann kann es zu keinen Unstimmigkeiten kommen. 

MUSS ICH ALS MIETER EINE WOHNUNG VOR DER RÜCKGABE AUSMALEN?

Wenn im Mietvertrag nichts vereinbart ist, muss der Mieter die Wände vor der Rückgabe nicht neu ausmalen, außer wenn die Abnützung der Wände über ein übliches Maß hinausgeht. Dh. wenn die Wände in einer besonders starken Farbe wie zB schwarz ausgemalt wurden oder mit einer nicht gebräuchlichen Farbe, die sich nicht mit Dipersion übermalen lässt, gestrichen wurden, was eine komplette Sanierung der Wände notwendig macht.

Viel Freude beim Wohnen!
Ihr Team der Immobilien86