Willkommen beim Immobilien86 Magazin

In unserer Zeitschrift geben wir Antworten auf immer wieder gestellte Fragen und liefern aufschlussreiche Tipps zu Themen um Haus und Wohnung.

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DAS WOHNRECHT

Haben Sie schon einmal darüber nachgedacht, eine Immobilie mit Wohnrecht zu erwerben oder selbst zu veräußern und sich gefragt, inwieweit dieses Recht den Kauf bzw. Verkauf der Immobilie beeinflusst? Es gibt einiges zu bedenken, weshalb eine grundlegende Information vorab über das Wohnrecht, die Bewertung desselben sowie Besonderheiten eines der ersten Schritte bei der Überlegung eines Kaufes bzw. Verkaufs sein sollte.   

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DIE LEIBRENTE

Immer öfter dieser Tage müssen wir alle feststellen, dass das Leben wie wir es bis jetzt kannten, zu teuer wird. Besonders betroffen davon ist vor allem die ältere Generation, die für Ihr Lebenswerk hart gearbeitet hat und nun feststellen muss, dass sie trotz Eigentum die Kosten für die Erhaltung fast nicht mehr aufbringen kann. Von sogenannten Sonderwünschen ganz zu schweigen.  Aber wer verkauft schon gerne das, was er meistens mit eigenen Händen geschaffen hat, und zieht nochmal im Alter um? Da kommt die Leibrente als perfekte Lösung zum Zug. Die Lebensrente - oder Leibrente - bietet älteren Menschen die Gelegenheit eine Immobilie in eine zusätzlich lebenslange Rente umzuwandeln. Kurz gesagt – man bleibt in seinen eigenen vier Wänden und erhält eine monatliche Zahlung, mit der man sich dann neben seinem Eigenheim auch mal Urlaub oder andere schöne Dinge des Lebens leisten kann. 

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WOHNBAUFÖRDERUNG

Ein Eigenheim verursacht hohe Kosten, ganz gleich ob Sie sich für einen Neubau, Sanierung oder den Kauf einer Wohnung entscheiden. Dabei entstehen viele Fragen und sich im Dschungel der Förderungen zurechtzufinden kann zur ganz persönlichen Challenge werden. Deshalb haben wir hier für Sie die wichtigsten Förderungen aufgelistet. Die Wohnbauförderung ist in jedem Bundesland anders geregelt. Die nachstehend genannten Informationen sind ausschließlich für Niederösterreich gültig. Die Wohnbauförderung fasst alle staatlichen Fördermaßnahmen zusammen und beinhaltet als Übergriff folgende Förderungen

-> Lesen Sie mehr dazu im Artikel Wohnbauförderung


 

DER ENERGIEAUSWEIS

Bei Vermietung, Verpachtung oder Verkauf von Häusern, Wohnungen und Geschäftsräumen ist es seit 2012 gesetzlich verpflichtend einen gültigen Energieausweis vorzulegen und auszuhändigen. Wird dies nicht durchgeführt, können Verwaltungsstrafen bis zu € 1.405,- verhängt werden.

ABER WAS MUSS SO EIN ENERGIEAUSWEIS ENTHALTEN UND WAS SAGEN DIESE WERTE EIGENTLICH AUS?

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Was ist eigentlich das Bauherrenmodell?

Mehrere Investoren schließen sich zusammen und erwerben ein Grundstück oder ein bestandsfreies und sanierbedürftiges Objekt, um dieses zu sanieren oder neu zu errichten mit dem Ziel, eine langfristige Einnahmequelle durch Vermietung zu lukrieren. Dabei handelt es sich immer um Immobilien, die mit öffentlichen Fördermitteln saniert bzw. errichtet werden. Meist wird hierbei nicht eine Wohnung selbst finanziert, sondern Anteile am Gebäude, sie kaufen aber kein Wohnungseigentum sondern sind Miteigentümer an allen Wohnungen im Gebäude. 

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DIE ANLEGERWOHNUNG

Eine Anlegerwohnung dient nicht der privaten Nutzung, sondern stellt eine zusätzliche Einnahmequelle bzw. Altersvorsorge dar.

Ist eine Anlegerwohnung das Richtige für mich?

Wenn Sie über ausreichend Eigenkapital verfügen und die Wohnung als reine Investition ohne Wohnungsbedarf sehen, sich der zusätzlich anfallenden Kosten (z.B. Reparatur- und Sanierungskosten, etc.) bewusst sind und Ihr Kapital langfristig binden möchten ist eine Anlegerwohnung genau das Richtige für Sie.

Welche Vorteile bringt mir die Anlegerwohnung?

Der größte Vorteil ist das monatliche Zusatzeinkommen durch die Mieteinnahmen. Lesen sie den kompletten Artikel hier ->

 

 

DAS BESTELLERPRINZIP BEI WOHNUNGSMIETE

Ab dem 1. Juli 2023 wird in Österreich das Bestellerprinzip bei der Vermietung von Immobilien zu Wohnzwecken (Wohnungen, Einfamilienhaus, Doppelhaus, Reihenhaus) eingeführt. Es gilt NICHT beim Verkauf von Immobilien und bei der Vermietung von Gewerbeimmobilien. 

Es bedeutet, dass nur mehr der, der einen Makler beauftragt hat bezahlt. Das Ziel ist es, die Mietkosten für Wohnungssuchende zu senken und die Transparenz bei der Vermittlung von Wohnungen zu erhöhen.

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KAUFEN ODER MIETEN

Was sind die Vorteile von Eigentum?

Eines ist klar – ob und welche Immobilie Sie kaufen möchten, sollte eine gut überlegte Entscheidung sein. In jungen Jahren stellt der Kauf eine große finanzielle Belastung dar und im Alter ist zwar der finanzielle Background vorhanden, aber auch die Frage, ob man nicht doch lieber mieten möchte, um den Ruhestand auch wirklich genießen zu können und sich nicht mehr mit den alltäglichen Sorgen eines Eigentümers bei der Erhaltung der Wohnung oder des Hauses konfrontiert zu sehen. 

Wie auch immer die Entscheidung ausfällt, sie sollte auf alle Fälle der jeweiligen Lebenssituation und den entsprechenden finanziellen Möglichkeiten angepasst sein.

->  Lesen Sie mehr dazu im aktuellen Artikel 


 

Fix & Flip Steuertipps

Immer öfter kann man beobachten, dass Immobilien als Anlageobjekte gekauft werden. Das Sparbuch hat ausgedient, Anleihen und Aktien sind zu unsicher, und daher ist der Kauf, Sanierung und die Vermietung oder der Verkauf einer Immobilie derzeit eine sehr reizvolle Möglichkeit mehr aus seinem Geld zu machen. Es stellt sich jedoch dabei die Frage, ob man als Privatperson bzw. Einzelfirma oder als GmbH an dieses Vorhaben herangehen soll. Was Sie dabei steuerlich beachten müssen, haben wir die Steuerexpertin Dr. Doris Prachner befragt.

 

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Aufschließungskosten einfach erklärt!

Mit den Aufschließungskosten, die auch Aufschließungsabgabe genannt werden, bezahlen Sie Ihren Beitrag zu den Straßenbaukosten (z.B. für Fahrbahn, Gehsteig, Oberflächenentwässerung und Beleuchtung).

Die Aufschließungsabgabe ist eine einmal zu entrichtende Abgabe an die Gemeinde die nach einem Einheitssatz berechnet wird der Von Gemeinde zu Gemeinde variieren kann. Erfragen können Sie diesen Einheitssatz, der auch Hebesatz genannt wird, in der Regel am Bauamt Ihrer Gemeinde.

Zu bezahlen ist diese Abgabe grundsätzlich dann wenn Sie ein Grundstück bebauen wollen und es dadurch zum Bauplatz erklären lassen.

Aber auch in anderen Fällen wird ihnen die Gemeinde die Aufschließungsabgabe vorschreiben. Nämlich wenn Sie ein großes Grundstück in mehrere kleine teilen lassen. Allerdings hier vorerst nur für das kleinste Grundstück, das sich aus der Teilung ergibt.

-> Hier geht's zum kompletten Artikel samt Berechnungsbeispiel


 

Mit Lichterketten dekorieren

Die dunkle Jahreszeit bricht an ...  kein Grund Trübsal zu blasen – sondern ein guter Grund die Lichterketten auszukramen und abzustauben oder das Repertoire zu erweitern. Damit lässt sich soviel machen. Im Vordergrund steht aber fast immer die Behaglichkeit und Wärme der kleinen Zauberlichter. 

Wir haben ganz viele Ideen dazu auf unserer Pinterest Seite gesammelt. 

-> Hier geht's zum Artikel

 


 

Mein Bad – Meine Wohlfühloase

Wie renoviere ich kostengünstig und richtig?

 

Wenn Sie sich entschlossen haben Ihr Badezimmer neu einzurichten oder zu renovieren, gibt Ihnen unsere Expertin DI (FH) Julia Bauchowitz im folgenden Link viele Tipps zur Gestaltung aber auch zu Einsparmöglichkeiten und informiert Sie über Wissenswertes.

-> Hier geht's zum Interview mit Innenarchitektin Julia Bauchowitz

 


 

Fliesen-Trends zum Wohlfühlen

Fliesen sind das „It-Peace“ in unseren Badezimmern. Sie sind schadstofffrei und raumluftneutral, entstehen aus heimischen, natürlichen Rohstoffen und zählen zu den langlebigsten Bodenbelägen. Außerdem schaffen sie ein gesundes, für Allergiker empfohlenes Raumklima und sind das ideale Belagsmaterial bei einer Fußbodenheizung. Doch Badezimmerfliesen sorgen längst nicht nur für ein Wohlfühlklima und ein wohliges Barfußgefühl....

-> lesen sie hier den ganzen Artikel und entdecken sie die Trends auf Pinterest