WOHNBAUFÖRDERUNG

Ein Eigenheim verursacht hohe Kosten, ganz gleich ob Sie sich für einen Neubau, Sanierung oder den Kauf einer Wohnung entscheiden. Dabei entstehen viele Fragen und sich im Dschungel der Förderungen zurechtzufinden kann zur ganz persönlichen Challenge werden. Deshalb haben wir hier für Sie die wichtigsten Förderungen aufgelistet. Die Wohnbauförderung ist in jedem Bundesland anders geregelt. Die nachstehend genannten Informationen sind ausschließlich für Niederösterreich gültig. Die Wohnbauförderung fasst alle staatlichen Fördermaßnahmen zusammen und beinhaltet als Übergriff folgende Förderungen:

  • Einmalige Zuschüsse – keine Rückzahlung
  • Landes- und Eigenmittelersatzdarlehen – Zuschuss zu monatlichen Kreditraten
  • Zins- und Annuitätenzuschüsse – Kredit direkt vom Land zu sehr günstigen Konditionen
  • Bürgschaften – Übernahme der Bürgschaft durch das Land
  • Erlass der Grundbucheintragungsgebühr - in Ausnahmefällen über Antrag beim Finanzamt

Aber ist mein Vorhaben überhaupt förderbar und welche Förderung muss ich dann beantragen?

Sie wollen sich dem Abenteuer Hausbauen stellen, dann sind folgende Maßnahmen für Sie relevant:

  • NÖ Baurechtsaktion-Förderung
  • Wohnbauförderung Eigenheim

Planen Sie einen Kauf eines Hauses oder einer Wohnung werden folgende Förderungen interessant für Sie:

  • Förderungsübernahme Erwerb Wohnung
  • Förderungsübernahme Erwerb Eigenheim

Sind Sie bereits Besitzer eines Hauses bzw. einer Wohnung die aber in die Jahre gekommen sind und sie möchten Sanieren bzw. Renovieren, dann kommen folgende Förderungen in Frage:

  • Hochwasserschutz bei Wohnungssanierung bzw. Eigenheim
  • Lärmschutz an Landstraßen
  • Wohnbauförderung Eigenheimsanierung
  • Wohnbauförderung Heizkesseltausch
  • Wohnbauförderung Sicheres Wohnen
  • Wohnbauförderung Wohnungssanierung

Sie haben die für Sie passende Förderung gefunden, aber Sie sind sich nicht sicher, ob Sie überhaupt einen Anspruch darauf haben? Um einen Antrag bei der zuständigen Behörde stellen zu können, müssen Sie folgende Grundvoraussetzungen erfüllen:

  • Österreichische Staatsbürgerschaft oder gleichgestellt (EU, Island, Liechtenstein, Norwegen oder Schweiz)
  • Volljährigkeit
  • Hauptwohnsitzanmeldung
  • Eigentümer oder Miteigentümer der Liegenschaft bzw. Baugenehmigung
  • Es werden keine fossilen Brennstoffe (Kohle, Öl bzw. Gas) verwendet
  • Bestimmte Größe der Nutzfläche
  • Jahresnettoeinkommensgrenze darf nicht überschritten werden 1 Person: € 55.000,-//2 Personen: € 80.000,-//Jede weitere Person: + € 10.000,-

Wie berechnet das Land die Höhe der Förderung eigentlich?

Diese wird durch ein Punktesystem ermittelt und je höher die Punktezahl ist desto höher natürlich auch die Förderung. Sie können zusätzliche Punkte sammeln, in denen Sie z.B. auf ökologisches und energieeffizientes Bauen achten oder in sogenannten Abwanderungsgemeinden bauen bzw. wenn Sie barrierefrei bauen oder Ihr Haus mehrere Stockwerke haben wird. Auch das Lebensalter kann eine Rolle spielen, denn ist einer der Lebenspartner unter 35 Jahre alt, erhöht sich das Darlehen um weitere € 10.000,-.

Was aber passiert, wenn ich mein gefördertes Haus oder Wohnung verkaufen möchte oder vielleicht sogar muss?

Wenn es sich um ein Darlehen handelt und auch ein Veräußerungsverbot im Grundbuch eingetragen wurde, ist es nicht ganz so einfach möglich. Ein Verkauf ist nämlich nur dann realisierbar, wenn der Käufer ebenfalls den Förderungskriterien entspricht und die Zustimmung des Landes vorliegt.

Gibt es Förderungen die ich noch 2023 beantragen muss?

Folgende Förderungen des Bundes bzw. Land NÖ können nur mehr bis 31.12.2023 beantragt werden:

  • „Sauber Heizen für Alle“
  • Wohnbauförderung Heizkesseltausch

Und wo bekomme ich noch mehr Informationen zu meiner Förderung?

Alle weiteren relevanten Informationen zu allen Förderungen finden Sie unter https://www.noe.gv.at/noe/Foerderungen/Foerderungen-alle.html  oder Sie wenden sich direkt an die zuständige Abteilung im Amt der NÖ Landesregierung:

Amt der NÖ Landesregierung Abteilung Wohnungsförderung Landhausplatz 1, Haus 7a 3109 St. Pölten E--Mail: post.f2auskunft@noel.gv.at Tel: 02742/22133 Fax: 02742/9005-15800