Lohnt sich die Kurzzeitvermietung?

Kurzzeitvermietung ist nicht nur in Großstädten ein Thema. Auch in Städten wie Tulln an der Donau kann eine möblierte Wohnung oder ein kleines Apartment für Gäste interessant sein. Etwa für Wochenendbesucher, Messegäste, Geschäftsreisende, Radurlauber oder Menschen, die Tulln und die Umgebung im Rahmen eines kurzen Aufenthalts entdecken möchten.
Tulln bietet dafür gute Voraussetzungen: Die Stadt punktet mit der Donau, hervorragende Gastronomie, Kultur, Veranstaltungen, Messe, Campus Tulln und einer guten Erreichbarkeit. Gerade dadurch kann eine gut gelegene, gepflegte Immobilie auch für Kurzzeitgäste attraktiv sein. 

Mittlerweile gibt es mehrere Plattformen wie Airbnb, Booking.com oder Landluft, über die man sein Objekt Gästen unkompliziert anbieten kann.

Welche Vorteile bringt die Kurzzeitvermietung?

Eine Kurzzeitvermietung kann bei guter Auslastung, passender Lage und professioneller Präsentation höhere Einnahmen ermöglichen als eine klassische Vermietung. Zusätzlich bleibt man als Eigentümer flexibler, weil die Immobilie nicht langfristig gebunden ist. Auch für möblierte Wohnungen, kleinere Apartments oder Objekte in guter Lage kann diese Vermietungsform eine interessante Option sein. Zudem kann sich eine Investition in ein geeignetes Objekt schneller amortisieren und langfristig attraktive Renditechancen eröffnen.

Was gilt es zu beachten?

Die gesetzlichen Vorgaben sind nicht überall gleich. Je nach Bundesland, Gemeinde und Lage der Wohnung können unterschiedliche Vorgaben gelten, wie z.B. zur Widmung, Raumordnung oder der erlaubten Nutzung.

Auch steuerliche und gewerberechtliche Fragen sollten vorab geklärt sein. Zusätzlich sollte die Meldepflicht nicht vernachlässigt und ein Gästeverzeichnis geführt werden und Orts- bzw. Nächtigungstaxen sind zu beachten.
Diese sind meist vom Unterkunftsgeber selbst zu berechnen, von den Gästen einzuheben und an die zuständige Stelle abzuführen.

In Wien gelten besonders strenge Regeln, gerade in Wohnzonen. Kurzfristiges „Home-Sharing" ist dort nur unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt, etwa bis zu 90 Tage im Jahr, wenn die Wohnung weiterhin der eigene Hauptwohnsitz bleibt und nur vorübergehend vermietet wird.

Vor einer Kurzzeitvermietung sollte man außerdem unbedingt prüfen, ob der Mietvertrag, Wohnungseigentumsvertrag oder die Hausordnung eine solche Nutzung überhaupt erlauben. Gerade bei Eigentumswohnungen kann eine touristische Vermietung eingeschränkt oder zustimmungspflichtig sein.

Auch eine Untervermietung ist nicht automatisch erlaubt. Hier sollte besonders genau geprüft werden, was im Mietvertrag steht und ob eine Zustimmung des Vermieters notwendig ist.

Genauere Details zum Einlesen finden Sie hier!