DER NOTAR BEI IMMOBILIENKAUFABWICKLUNGEN

 

Sind sich Käufer und Verkäufer durch Vermittlung des Immobilienmaklers über den Kaufpreis einig geworden, wird im Regelfall über Auftrag des Käufers ein Notar tätig. Der Notar erledigt dabei folgende Angelegenheiten:

  • Erstellung des Kaufvertrages – Formulierung der Vertragsbestimmungen im Einvernehmen mit den Vertragsteilen
  • Abklärung der Lastenfreistellung: treuhändige Löschung von Pfandrechten
  • Abwicklung der Treuhandschaft mit einer finanzierenden Bank: Eintragung eines Pfandrechtes
  • Beglaubigung der Unterschriften: Der Notar als staatliche Urkundsperson bestätigt für das Grundbuchsgericht, dass die tatsächlich berechtigten Personen den Vertrag unterschrieben haben.
  • Treuhandabwicklung des Kaufpreises über die Notartreuhandbank
  • Steuerliche Abwicklung: Grunderwerbsteuer für den Käufer und Immobilienertragsteuer (ImmoEst) für den Verkäufer
  • Durchführung des Vertrages im Grundbuch: Der Käufer erwirbt nicht schon mit Unterzeichnung des Kaufvertrages, sondern erst mit Eintragung ins Grundbuch Eigentum.

Alle Urkunden werden per Email versandt, sodass jeder Vertragsteil vor Unterzeichnung genügend Zeit durch Durchsicht hat.

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