Kündigungsfrist statt Kündigungsfrust

Um einen reibungslosen Ablauf beim Aus-bzw. Umzug zu garantieren, ist es wichtig die aktuelle Wohnung fristgerecht aufzukündigen. Die wichtigsten Punkte die es zu beachten gibt, im Überblick.

Das Mietrechtsgesetz sieht in Österreich folgende Regelungen vor:

Befristeter Mietvertrag

Einen befristeten Haupt- oder Untermietvertrages für eine Wohnung kann man nach Ablauf eines Jahres jeweils zum Monatsletzten, schriftlich unter Einhaltung einer 3-monatigen Kündigungsfrist kündigen. Somit der Vertrag endet dann frühestens zum Ende des 16. Monats.

Die Wartefrist von 12 Monaten gilt auch für einen verlängerten befristeten Mietvertrag. Ab dem Tag des Neubeginns beginnt auch die Wartefrist wieder neu.

Unbefristeter Mietvertrag

Auch bei einem unbefristeten Mietvertrag muss man schriftlich kündigen. Die Kündigungsfrist beträgt in der Regel einen Monat. Kündigungstermin ist in der Regel der Monatsletzte. Es muss jedoch auf jeden Fall überprüft werden, was im jeweiligen Mietvertrag vereinbart wurde.

Was im Kündigungsschreiben vom Mieter stehen muss

Um späteren Streitigkeiten vorzubeugen, sollten im Kündigungsschreiben bestimmte Informationen enthalten sein, beispielsweise die Kündigungsfrist sowie der Termin, zu dem das Mietverhältnis endet. Insgesamt sollten folgende Informationen in einem Kündigungsschreiben angeführt sein:

  • Willensbekundung, dass die Wohnung gekündigt werden soll
  • Unterschriften aller Hauptmieter
  • Adresse der Mietwohnung und Stockwerk
  • Datum, zu dem der Mietvertrag abgeschlossen wurde
  • Kündigungsfrist
  • Letzter Tag des Mietverhältnisses
  • Bitte um Terminvereinbarung zur Wohnungsübergabe
  • Aufforderung an den Vermieter, die Kündigung zu bestätigen
  • Bitte, die Kaution zurückzuzahlen

In jedem Fall wird empfohlen die Kündigung EINGESCHRIEBEN zu senden. Wenn das Verhältnis zwischen Mieter und Vermieter unbescholten ist empfiehlt sich natürlich ein persönliches Gespräch in dessen die Übergabe der Kündigung erfolgt.

Es muss jedoch auf jeden Fall die gesetzliche Grundlage des Mietverhältnisses geprüft werden und was im jeweiligen Mietvertrag vereinbart wurde.