Aufschließungskosten einfach erklärt!

Mit den Aufschließungskosten, die auch Aufschließungsabgabe genannt werden, bezahlen Sie Ihren Beitrag zu den Straßenbaukosten (z.B. für Fahrbahn, Gehsteig, Oberflächenentwässerung und Beleuchtung).

Die Aufschließungsabgabe ist eine einmal zu entrichtende Abgabe an die Gemeinde die nach einem Einheitssatz berechnet wird der Von Gemeinde zu Gemeinde variieren kann. Erfragen können Sie diesen Einheitssatz, der auch Hebesatz genannt wird, in der Regel am Bauamt Ihrer Gemeinde.

Zu bezahlen ist diese Abgabe grundsätzlich dann wenn Sie ein Grundstück bebauen wollen und es dadurch zum Bauplatz erklären lassen.

Aber auch in anderen Fällen wird ihnen die Gemeinde die Aufschließungsabgabe vorschreiben. Nämlich wenn Sie ein großes Grundstück in mehrere kleine teilen lassen. Allerdings hier vorerst nur für das kleinste Grundstück, das sich aus der Teilung ergibt.

Meine Kosten errechnen:

Die Berechnung der Aufschließungsabgabe ist relativ einfach uns setzt sich zusammen aus folgenden Variablen: 

1.) Der Grundstücksgröße, die hier Berechnungslänge genannt wird. 

2.) Dem Einheitssatz, den Sie auf dem Bauamt Ihrer Gemeinde erfragen können. 

3.) Dem Bauklassenkoeffizienten (BKK), der sich aus der Bauklasse ergibt. 

      a. BKK bei Bauklasse 1 (ca. eingeschoßig - Gebäudehöhe bis 5 Meter) = 1,00 

      b. BKK bei Bauklasse 2 (ca. zweigeschoßig - Gebäudehöhe über 5 bis 8 Meter) = 1,25 

      c. BKK bei Bauklasse 3 (ca. dreigeschoßig - Gebäudehöhe über 8 bis 11 Meter) = 1,50 

Beispiel:

1.) Grundstücksgröße: 700m2 

2.) Bauklasse: 2 (Wert für die Bauklasse II ist 1,25) 

3.) Einheitssatz: 470,- 

Formel: Quadratwurzel aus Grundstücksfläche x Bauklassenkoeffizient x Einheitssatz

dh zB  Quaratwurzel aus 700 x 1,25 x 470 = € 15.543,79 

Achtung! Verwechslungsgefahr!

Die Aufschließungsabgabe, die Sie für Ihren Beitrag zu den Straßenbaukosten bezahlen, wird oft mit den Anschlussgebühren, die z.B. für den Anschluss von Gas, Wasser und Strom anfallen verwechselt.

Bei Kauf, Verkauf, Vermietung und Verpachtung kommt es immer wieder zu Missverständnissen und Unklarheiten. Man mietet, kauft oder verkauft schließlich nicht jeden Tag eine Wohnung, ein Haus, einen Grund oder ein Geschäftslokal. 

In unserem Magazin erklären wir einfach und verständlich Begriffe aus der Welt der Immobilien, klären Missverständnisse auf und liefern wertvolle Tipps.  Wenn Sie gerne nichts davon verpassen möchten können Sie sich hier anmelden »