Superädifikat vs. Baurecht

Die Begriffe „Superädifikat“ und „Baurecht“ sind zwar weniger bekannt, spielen jedoch eine wichtige Rolle für Bauvorhaben auf fremdem Grundstück, insbesondere wenn es um das „Haus auf Pachtgrund“ geht. Ein Superädifikat ist ein Gebäude, das auf einem fremden Grundstück gebaut wird – mit der klaren Absicht, es nicht dauerhaft dort zu belassen. Dafür braucht es eine Vereinbarung zwischen dem Bauherrn und dem Grundstückseigentümer damit das Haus Eigentum vom Bauherrn bleibt. Wichtig: Diese muss unbedingt vor dem Bau getroffen werden, denn nachträglich lässt sich ein Gebäude nicht mehr als Superädifikat einstufen. Aber was passiert, wenn das Grundbenützungsverhältnis wegfällt oder beendet wird? Dazu gibt es eine Entscheidung des OGH wie folgt: „Das Eigentum an einem Superädifikat bleibt von Beendigung oder Wegfall des Grundbenützungsverhältnisses an sich unberührt.“ Das bedeutet, dass das Gebäude weiterhin im Eigentum des Bauherrn verbleibt und nicht an den Grundstückseigentümer übergeht und für den Bauherrn alle Rechte weiterbestehen. Allerdings sollte frühzeitig mit dem Grundstückseigentümer eine Vereinbarung getroffen werden, was mit dem Superädifikat nach Beendigung des Grundbenutzungsverhältnisse geschehen soll. Aber ist das Superädifikat nicht das Gleiche wie das Baurecht? Es gibt einige Parallelen, aber doch handelt es sich hier nicht um das Gleiche. Der Hauptunterschied besteht darin, dass das Ziel des Baurechtes ist, Gebäude dauerhaft auf fremden Grund zu errichten und beim Superädifikat hingegeben in erster Linie keine beständigen Gebäude.


Unterschiede im Detail

Zusammengefasst entfällt beim Superädifikat der Kaufpreis für das Grundstück, was die Anfangskosten deutlich reduziert. Stattdessen zahlen Sie lediglich einen Pachtzins und die Kosten für den Bau des Hauses – eine interessante Möglichkeit, sich den Traum vom eigenen Zuhause leistbarer zu machen.