
Mietkaution: Sicherheit mit klaren Regeln
Wozu dient die Mietkaution überhaupt?
Sie ist eine Sicherheitsleistung für den Vermieter – etwa bei ausstehenden Zahlungen oder Schäden in der Wohnung durch den Mieter.
Wichtig: Die Kaution darf erst nach Unterzeichnung des Mietvertrags verlangt werden – eine Vorleistung ist unzulässig.
Die Vereinbarung über die Zahlung einer Mietkaution muss im Mietvertrag vermerkt sein und eine schriftliche Bestätigung bei der Zahlung ist empfehlenswert als Nachweis.
Wie hoch darf sie sein?
Die Höhe der Mietkaution muss in einem angemessenen Verhältnis zur Wohnung und deren Ausstattung stehen. Laut einem Gerichtsurteil sind bis zu sechs Bruttomonatsmieten zulässig, was vor allem bei hochwertig ausgestatteten oder möblierten Objekten mit erhöhtem Sicherungsbedarf zur Anwendung kommt – allerdings muss dieser im Einzelfall nachvollziehbar begründet werden. In der Praxis sind drei Bruttomonatsmieten der gängige Standard.
Grundsätzlich bemisst sich die Mietkaution aufgrund des Mietzinses, der Ausstattung und ob möbliert oder unmöbliert gemietet wird.
Was darf einbehalten werden?
Einbehalte sind nur erlaubt, wenn:
- Schäden über die normale Abnutzung hinausgehen (z.B. Brandflecken, zerbrochene Fliesen,...)
- offene Zahlungen bestehen
Normale Gebrauchsspuren wie Bohrlöcher oder Druckstellen im Parkett gelten nicht als Schaden.
Die gesamte Kaution darf nicht pauschal einbehalten werden – nur der konkret entstandene Schaden darf abgezogen werden.
Wie wird die Kaution verwahrt?
Sie muss getrennt vom privaten Vermögen des Vermieters und zinsbringend angelegt werden – zum Beispiel auf einem Sparbuch. So bleibt das Geld auch im Fall eines Eigentümerwechsels oder Konkurs geschützt.
Welche Kautionsformen gibt es?
- Barzahlung
- Kautionssparbuch, das dem Vermieter übergeben wird
- Mietkautionsbürgschaft, bei der ein Dritter für den Betrag haftet
Die gewählte Form sollte im Mietvertrag eindeutig geregelt sein. Nach Beendigung des Mietverhältnisses ist die Kaution inklusive Zinsen Zurückzuzahlen – abzüglich möglicher berechtigter Forderungen. Sie darf nicht als Ersatz für die letzte Monatsmiete dienen. Auch bei Eigentümerwechsel, Konkurs oder Todesfall bleibt der Anspruch auf Rückzahlung erhalten.
Fazit: Klare Regeln schaffen Sicherheit. Die Mietkaution schützt Vermieter und Mieter gleichermaßen. Wer sich mit den gesetzlichen Grundlagen auskennt, kann typische Stolperfallen vermeiden und sorgt für ein faires und transparentes Mietverhältnis.