Ablaufplan: Immobilienverkauf

Der Verkauf einer Immobilie in Österreich kann ein komplexer Prozess sein. Hier ist ein vereinfachter Ablaufplan, der Ihnen einen Überblick über die Schritte gibt, die nach der Annahme des Kaufanbots zu beachten sind.

1. Schriftliches Kaufanbot

Das Kaufanbot ist ein schriftlicher Vertrag, der von Käufer und Verkäufer ohne Vorbehalt unterzeichnet wird. Es bildet die rechtlich bindende Grundlage für die Erstellung des endgültigen Kaufvertrags.

2. Auswahl des Vertragserrichters

Ein Rechtsanwalt oder Notar wird ausgewählt, um den Kaufvertrag zu erstellen. Der Käufer übernimmt die Kosten für den Vertrags- und Abwicklungsprozess.

3. Erstellung des Kaufvertrags

Der Vertragserrichter erstellt den Kaufvertrag auf Basis des Kaufanbots. Käufer und Verkäufer stimmen sich über die Details des Vertrags ab, um sicherzustellen, dass alle Bedingungen klar und einverstanden sind.

4. Treuhandvereinbarung & Treuhandkonto

Zur sicheren Abwicklung wird ein Treuhandkonto eingerichtet. Die Treuhandvereinbarung regelt den Zahlungs- und Übergabeprozess, um beide Parteien zu schützen.

5. Einholung aller grundbuchsrelevanten

Unterlagen Alle erforderlichen Unterlagen für das Grundbuch werden eingeholt. Dazu gehört auch die Löschung alter Belastungen wie Hypotheken, falls erforderlich.

6. Vertragsunterzeichnung

Beide Parteien unterzeichnen den Kaufvertrag, was den Kauf offiziell macht und den Weg für die nächste Phase ebnet.

7. Kaufpreiszahlung

Der Käufer überweist den vereinbarten Kaufpreis auf das Treuhandkonto. Dieser Schritt ist entscheidend, um den Eigentumsübergang einzuleiten.

8. Einreichung beim Grundbuchgericht

Der Vertrag wird elektronisch beim zuständigen Grundbuchgericht eingereicht, was den rechtlichen Rahmen für die Eigentumsübertragung schafft.

9. Selbstberechnung & Abwicklung der Steuern

Der Vertragserrichter führt die Selbstberechnung der folgenden Steuern durch:

Grunderwerbsteuer (3,5?%) – vom Käufer zu zahlen

Eintragungsgebühr (1,1?%) – vom Käufer zu zahlen

Immobilienertragsteuer – vom Verkäufer zu zahlen, falls diese anfällt

Die Abgaben werden an das Finanzamt abgeführt.

10. Übergabe der Immobilie

Die Schlüsselübergabe erfolgt zusammen mit einem Protokoll, das Zählerstände und andere wichtige Informationen enthält. Dieser Schritt erfolgt laut Kaufvertrag, meist nach der Kaufpreiszahlung.

11. Eintragung ins Grundbuch

Der Vertragserrichter beantragt die Eigentumsübertragung. Nach erfolgreicher Eintragung wird der Käufer als neuer Eigentümer im Grundbuch vermerkt, was den Prozess abschließt und dem Käufer die vollständige Verfügung über die Immobilie gibt.