Eigentümerwechsel, was ist wichtig? 

Ein Eigentümerwechsel bei einer Immobilie ist ein bedeutender Schritt – egal ob es sich um den Kauf, eine Schenkung oder eine Erbschaft handelt. Für Eigentümer, Käufer und auch Mieter gibt es dabei einige rechtliche und organisatorische Punkte zu beachten. 

1. Kaufvertrag und Notarielle Beurkundung
Der Eigentümerwechsel beginnt mit dem Kaufvertrag. Dieser muss in Österreich zwingend notariell oder von einem Rechtsanwalt beurkundet werden. Damit wird sichergestellt, dass alle rechtlichen Anforderungen eingehalten und beide Seiten umfassend aufgeklärt werden.
Wichtig: Der Kaufvertrag regelt nicht nur den Kaufpreis, sondern auch Übergabetermin, Zahlungsmodalitäten, Haftung für Mängel und die genaue Beschreibung der Immobilie.
-> Ohne notariell beurkundeten Kaufvertrag ist ein Eigentümerwechsel nicht rechtsgültig.
2. Grundbuchseintragung
Der eigentliche Eigentümerwechsel wird erst durch die Eintragung ins Grundbuch rechtswirksam. Der Notar oder Vertragsanwalt reicht den Kaufvertrag beim Grundbuchsgericht ein. Erst mit dieser Eintragung darf sich der Käufer offiziell „Eigentümer“ nennen.
Zu beachten:

  • Für die Eintragung fallen Grundbuchs- und Gerichtskosten an (1,1 % des Kaufpreises für das Eigentumsrecht und 1,2 % des Darlehensbetrags für ein Pfandrecht, sofern ein Kredit aufgenommen wurde und keine Gebührenbefreiung vorliegt).
  • Zusätzlich wird die Grunderwerbsteuer fällig (in Österreich in der Regel 3,5 % des Kaufpreises).
  • Notar-/Anwaltskosten variieren je nach Sachlage.

3. Übergabe der Immobilie

Sobald der Kaufpreis bezahlt und die Eintragung im Grundbuch veranlasst wurde, erfolgt die Übergabe. Dabei sollten folgende Punkte schriftlich festgehalten werden:

  • Zustand der Immobilie (Protokoll, Fotos)
  • Zählerstände von Strom, Gas, Wasser und Fernwärme
  • Übergabe von Schlüsseln, Plänen, Unterlagen und Bedienungsanleitungen

Eine saubere Übergabe schafft Klarheit und schützt beide Seiten vor späteren Missverständnissen.
Hier ist man mit einem:r erfahrenen Makler:in gut beraten, welche:r einem professionell zur Seite steht, koordiniert und darauf achtet, dass alles reibungslos abläuft.
4. Meldungen an Behörden und Versorger
Nach dem Eigentümerwechsel müssen verschiedene Stellen informiert werden, je nach Situation:

  • Strom-, Gas-, Wasser- und Internetanbieter: Ummeldung auf den neuen Eigentümer oder Mieter
  • Gemeinde: Grundsteuer, Abwasser und Müllgebühren müssen neu zugeordnet werden
  • Hausverwaltung (bei Eigentumswohnungen): Anpassung der Eigentümerliste und Vorschreibungen

5. Eigentümerwechsel bei vermieteten Immobilien
Besonders wichtig: Wird eine vermietete Immobilie verkauft, gehen die bestehenden Mietverträge automatisch auf den neuen Eigentümer über. Der Käufer tritt sozusagen in die Rechte und Pflichten des bisherigen Vermieters ein. Ein Wechsel allein ist kein Kündigungsgrund – nur die im Gesetz vorgesehenen Ausnahmen gelten.
6. Fazit
Es gibt viele Schritte, die gut organisiert sein wollen. Wer sich rechtzeitig informiert und professionelle Unterstützung durch Makler, Notar oder Anwalt in Anspruch nimmt, kann den Prozess reibungslos und sicher gestalten.

->Tipp von Ihrer Immobilienmaklerin:
Lassen Sie sich im Vorfeld beraten und klären Sie offene Fragen. So vermeiden Sie unnötige Verzögerungen und schaffen die Basis für einen erfolgreichen Eigentümerwechsel.