Das Bestellerprinzip bei Wohnungsmiete

Ab dem 1. Juli 2023 wird in Österreich das Bestellerprinzip bei der Vermietung von Immobilien zu Wohnzwecken (Wohnungen, Einfamilienhaus, Doppelhaus, Reihenhaus) eingeführt. Es gilt NICHT beim Verkauf von Immobilien und bei der Vermietung von Gewerbeimmobilien. 

Es bedeutet, dass nur mehr der, der einen Makler beauftragt hat bezahlt. Das Ziel ist es, die Mietkosten für Wohnungssuchende zu senken und die Transparenz bei der Vermittlung von Wohnungen zu erhöhen.

Bisher war es üblich, dass Mieter bis zu 2 Monatsmieten Maklerprovision bezahlten. Das führte oft zu hohen Kosten für Wohnungssuchende, die bereits mit Kautionen und anderen Nebenkosten belastet waren. Mit der Einführung des Bestellerprinzipes sollen die Mietkosten nun fairer aufgeteilt werden.

Wann kann ein Mieter dennoch Provision bezahlen? Dies gilt dann, wenn der zukünftige Mieter, also ein Wohnungssuchender einen Makler beauftragt für ihn eine Wohnung zu suchen. In diesem Fall ist es möglich vom Mieter eine Provision zu verlangen. Aber Achtung! Der Maler darf im Fall, dass sich das besagte Objekt bereits in seinem Bestand befand keine Provision verrechnen, sondern nur, wenn er ein ihm bisher unbekanntes Objekt anbietet, das sich nicht in seinem Portfolio befand, als er den Auftrag bekam. 

Insgesamt ist die Einführung des Bestellerprinzipes ein für die Branche sehr einschneidender Schritt. Es bleibt abzuwarten, wie sich die Änderung auf die Mietpreise auswirkt und ob es zu einer Veränderung auf dem Wohnungsmarkt kommt. Es gibt auf Basis der Erfahrungen aus Deutschland die Vermutung, dass es eventuell zu einer Verknappung des Angebotes kommen wird, weil sich einige Vermieter nicht mehr die Mühe machen werden Mieter selbst zu suchen oder für die Mietersuche zu bezahlen. Wie sich der Markt tatsächlich verändern wird und ob sich die Situation in Österreich ähnlich entwickeln wird, wie in Deutschland, wird die Zeit zeigen. 

Wir werden allen Mietinteressenten auch weiterhin das gewohnte All-inclusive Service und die gewohnte Beratung wie bisher erhalten werden, auch ohne, dass eine Provision verrechnet wird und freuen uns auf zahlreiche erfolgreiche Besichtigungen.